Auf Initiative der Journalistenvereinigung ALJP hat ein Bündnis aus ALJP, dem Verlegerverband Almi, der Action Solidarité Tiers Monde, dem Conseil de Presse, der Ausländerorganisation Asti, Greenpeace, dem Mouvement écologique, der Gewerkschaft OGBL und der Luxemburger Unesco heute den Startschuss gegeben, um mit einer breit angelegten gesellschaftlichen Kampagne einen gesetzlich verbrieften Informationszugang für Journalist/innen sowie mehr Transparenz vom Staat zu fordern.

Journalist/innen fordern ein Informationszugangsrecht seit den Verhandlungen zum Meinungsfreiheitsgesetz von 2004 (!). Nur wenn öffentliche Verwaltungen verpflichtet sind, Medienanfragen unverzüglich zu beantworten und sich Journalist/innen auf dieses Recht berufen können, werden sie der Pflicht, staatliche Institutionen auf die Finger zu schauen, nachkommen können. Anders als die Politik gerne glauben lässt, ist das Auskunftsrecht von Journalist/innen kein Privileg, sondern ein Recht für den Berufsstand.

Seit 15 Jahren wartet die ALJP darauf, dass sich endlich etwas tut. Mehrere Unterredungen mit dem Medienminister, mit den Mitgliedern der Medienkommission der Abgeordnetenkammer und mit Vertretern einzelner Parteien sowie das Einreichen einer juristisch ausgearbeiteten Gesetzesvorlage seitens der ALJP (auf Bitten der erwähnten Medienkommission) blieben erfolglos.

Jetzt reicht es!

Die ALJP ruft deshalb zu einer landesweiten ganzjährigen Kampagne für den Informationszugang für Journalist/innen auf – aber auch für mehr Transparenz. Denn nicht nur Journalist/innen bekommen Steine in den Weg gelegt, wenn sie öffentliche Informationen anfragen. Dasselbe gilt für Bürgerinnen und Bürger, sowie Nichtregierungsorganisationen. Anders als von der Regierung angekündigt, stellt sich das Transparenzgesetz von 2018 als „in der Praxis untauglich“ heraus, so Blanche Weber, Präsidentin des Mouvement écologique: „Treffender wäre, es Informationszugangs-verhinderungsgesetz zu nennen.“ So seien beispielsweise nicht öffentliche Informationen als solches zugänglich, sondern nur schriftliche Verwaltungsdokumente. Rohdaten aus Studien bleiben außen vor. Doch während die Appellkommission zum Transparenzgesetz beispielsweise das Memorandum of Understanding zwischen Regierung und dem Internetkonzern Google zum Standort Bissen als Verwaltungsdokument einstufte und deshalb einem Auskunftsersuchen des Méco stattgab, sehen das die Verwaltungsrichter in erster Instanz und zweiter Instanz anders. „Müssen wir jetzt mit jedem Dokument vor Gericht gehen, um herauszufinden, ob es ein Verwaltungsdokument ist oder nicht?“, fragte Weber.

Greenpeace Luxemburg hat im Rechtsstreit um klimaschädlichen Investitionen des Luxemburger Pensionsfonds FDC etwas mehr Glück und einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht entschied damals, dass die von Greenpeace angefragten Informationen über Treibhausgasemissionen sowie die Klimafinanzrisiken, die mit den Investitionen des FDC verbunden sind, als Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes über den Zugang zu Umweltinformationen gelten. „Grundsätzlich aber ist die Informationskultur verbesserungswürdig“, so Greenpeace-Präsident Raymond Aendekerk.

Sergio Ferreira von der Ausländerorganisation Asti erinnerte daran, dass die Regierung seinerzeit angetreten war, um die Fenster weit aufzureißen und mehr Transparenz walten zu lassen. „Davon sehen wir nichts. Auch Konventionen und andere Verträge, die der Staat mit privaten Organisationen abschließt, wie Stiftungen, konventionierte Vereine, müssten verpflichtend offengelegt werden, so Ferreira.

Der Gewerkschaftsbund OGBL monierte die Informationskultur seitens der Regierung ebenfalls. „Wenn es um die Tripartite geht, könnte die Regierung mehr Informationen bereitstellen. Oft sind sie unvollständig“, forderte Pierre Schreiner,, Zentralsekretär des Syndikats Druck, Medien und Kultur. Das Exekutivbüro der Gewerkschaft  unterstützte die Kampagne auch deshalb einstimmig, „weil der Informationszugang zu den grundsätzlichen Handwerkzeugen einer freien Presse gehört“, betonte Schreiner.

Last but not least, unterstrich Michaël Lucas, Generalkoordinator der ASTM, wie schwierig der Zugang zu Informationen etwa zu den wahren Eigentümern hinter Scheinfirmen sei, die in Luxemburg ihren Sitz haben. „Transparenz ist in etwa so wie ein Labyrinth. Man sagt, es existiert ein Ausgang, aber Bürger sind sich selbst überlassen, diesen zu finden“. Im Luxemburger Firmenregister beispielsweise lässt sich nicht nach den Namen der Eigentümer/innen suchen. Transparenz werde von Verwaltungen „meistens reaktiv und nicht proaktiv“ verstanden, so Lucas. Dabei sei es als Instrument unabdingbar: für Journalist/innen geradeso wie für die Zivilgesellschaft, die ein Recht habe, kritisch Informationen analysieren zu können.

Insgesamt unterstützen das Bündnis Informationszugang ins Pressegesetz jetzt – für ein echtes Transparenzgesetz elf Organisationen an, als da sind:

Association luxembourgeoise des médias d’information

Amnesty international Luxembourg

Astm

Association de soutien aux travailleurs immigrés,

Conseil de Presse,

European Federation of Journalists

Greenpeace,

Mouvement écologique,

Onofhängege Gewerkschaftsbond Lëtzebuerg

Unesco Lëtzebuerg

Solidarisch mit dem Anliegen erklärt hat sich zudem die nationale Menschenrechtskommission.

 

Die Kampagne Informationszugang jetzt / für echte Transparenz! besteht aus mehreren Aktionen und Aktivitäten.

  • Mit einer Präsenz auf den Netzwerken Twitter und Facebook unter eigenem Logo, die wir mit recherchierten Geschichten und Fakten rund um den erschwerten Informationszugang füttern werden.
  • Außerdem wird es einen Menüpunkt Informationszugang auf unserer vereinseigenen Internetseite lu geben mit regelmäßigen Updates
  • Dafür deklinieren wir zentrale Gesellschaftsthemen durch, darunter, nur um Beispiele zu nennen, Umwelt und Klima, Landesplanung, Bevölkerungsentwicklung, Parlamentarismus. Die exemplarischen Geschichten werden aufdecken, wie schwer es in diesem Land noch immer ist, an wichtige öffentliche Informationen von Verwaltungen zu kommen, obschon diese den Steuerzahler/innen und der Allgemeinheit verpflichtet sind.
  • Am Mai ist Internationaler Tag der Pressefreiheit. Wir laden alle Partner/innen ein zu einem Protest-Piquet vor der Chamber mit Gang zum Staatsministerium.
  • Des Weiteren ist eine eigene Infokampagne mit unseren Medienpartner/innen geplant. Sie werden einige Geschichten aufgreifen und sollen für Reichweite sorgen.

Die ALJP hofft auf die Unterstützung aller in Luxemburg tätigen Journalist/innen und Medienunternehmen. Und sagt heute schon einmal Danke dafür!

Luxemburg, den 19. April 2021

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